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Abschnittsbild

§9 Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten werden vom Rektor festgelegt und durch Aushang bekanntgegeben. Einschränkungen der Öffnungszeiten sind möglich, z. B. bei Revisionen (s.a. § 12) oder aus anderen verwaltungstechnischen Gründen. Die Benutzung der Bibliothek beschränkt sich auf die beschlossenen Öffnungszeiten.