
§9 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden vom Rektor festgelegt und durch Aushang bekanntgegeben. Einschränkungen der Öffnungszeiten sind möglich, z. B. bei Revisionen (s.a. § 12) oder aus anderen verwaltungstechnischen Gründen. Die Benutzung der Bibliothek beschränkt sich auf die beschlossenen Öffnungszeiten.
