
§8 Gebühren und Auslagenersatz
Die Benutzung der Bibliotheksräume und des Bibliotheksbestandes sind gebührenfrei. Gebühren werden erhoben:
- für ersatzweise Neuaustellung des Leseausweises
- für Mahnungen wegen säumiger Rückgabe (1. Mahnung, 2. Mahnung, 3. Mahnung bzw. Ankündigung der Zwangsvollstreckung). Es gelten die Gebühren nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des HMWK in der jeweils gültigen Fassung. Auslagenersatz wird erhoben
- für Portokosten bei Benachrichtigungen.
