
§7 Berechtigung zur Benutzung
1.a. Mitglieder und Angehörige der Fachhochschule gemäß § 4 des hessischen Fachhochschulgesetzes (FHG) vom 06.06.1978, die sich als solche ausweisen, erhalten auf schriftlichen Antrag durch die Bibliothek einen maschinenlesbaren Leseausweis, der zur Entleihung berechtigt. Der gültige Studentenausweis muß auf Verlangen vorgelegt werden.
1.b. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an berufsbegleitender Weiterbildung in besonderen Formen (Bsp. CNAM) werden zur Ausleihe in der Bibliothek zugelassen nach Vorlage einer Teilnahmebescheinigung und erhalten ebenso einen Leseausweis. Die jeweils gültige Teilnahmebescheinigung muß auf Verlangen vorgelegt werden. Es gelten die Ausleihbedingungen für Studenten.
2. Aus den vorgelegten Ausweisdokumenten muß der erste und/oder zweite Wohnsitz hervorgehen. Änderungen von Anschriften oder Namen sind der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen.
Der/die Benutzer/in der Bibliothek im Sinne Von Absatz 1 erklärt sich damit einverstanden, daß ggf. Zur Vervollständigung der zur Anmeldung erforderlichen Daten, Angaben aus andere Dateien der Fachhochschule überspielt werden können.
3. Außenstehende Personen werden zur Benutzung der Bestände in den Räumen der Bibliothek zugelassen. Sie dürfen nicht ausleihen.
4. Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Betreten der Bibliothek. Bei Benutzern/innen, die nicht ausleihen, sondern lediglich Bestand und Räume der Bibliothek benutzen wollen, kann von seiten der Bibliothek auf die unter § 2, Abs. 1-2 genannten Anmeldeformalitäten verzichtet werden.
5. Der/die Benutzer/in erhält nach seiner/ihrer Zulassung einen maschinenlesbaren Leseausweis. Beim Entleihen von Medien bzw. Auf Verlangen des Bibliothekspersonals ist der Leseausweis vorzuzeigen. Dieser ist nicht übertragbar, und der Verlust ist der Bibliothek sofort anzuzeigen. Der Inhaber des Leseausweises haftet bei Verlust oder Schäden am entliehenen Gut.
6. Die Bibliothek ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch personenbezogene Daten eines Entleihers unter Berücksichtigung des Datenschutzes in automatisierter Form zu speichern.
