
§5 Arbeitsplatzbibliotheken
Die Inhaber haften für die Bestände der Arbeitsplatzbibliotheken. Bei Verlust oder Beschädigung ist Ersatz zu leisten. Mitgliedern und Angehörigen der FH soll Einsicht gewährt werden. Die Arbeitsplatzbibliotheksbestände müssen bei Aus scheiden (auch Pensionierung) aus der Hochschule an die Bibliothek zurückgegeben werden. Übernahme von Arbeitsplatzmedien durch andere Arbeitsplatzinhaber sind möglich. Die Anzahl der Medien pro Arbeitsplatzbibliothek ist auf 100 beschränkt.
Mehrbändige Werke und Fortsetzungstitel gelten als ein Titel. Lehrbeauftragte oder per Zeitvertrag Beschäftigte erhalten keine Arbeitsplatzmedien, können aber mit Sonderleihfrist, längstens jedoch für die Dauer ihrer Beschäftigung, ausleihen.
