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§2 Auswahl, Erwerbung und Inventarisierung der Medien

1. Die Auswahl der Medien ist Aufgabe der Fachbereiche. Die Fachbereiche benennen Bibliotheksausschüsse  und/oder eine/n Bibliotheksbeauftragte/n.

2. Die/der Bibliotheksbeauftragte ist Ansprechpartner der Bibliothek im Fachbereich, koordiniert die      Bestellungen innerhalb des Fachbereichs und leitet sie an die Bibliothek weiter.

3. Der Rat regelt die Verteilung der Mittel für wissenschaftliches Schrifttum auf die einzelnen Fachbereiche.

Der Anteil der Mittel für die Arbeitsplatzbibliotheken soll 25% nicht übersteigen, der Anteil für die Lehrbuchsammlung soll mindestens 20% betragen.

Die Bibliothek überwacht die Ausgaben und erstellt auf Anfrage Zwischenabrechnungen für die Fachbereiche.

4. Die Bestellungen der Fachbereiche sind auf den hierfür vorgesehenen Formularen, deutlich lesbar ausgefüllt, einzureichen. Sie müssen den Besteller angeben und vom Bibliotheksbeauftragten unterschrieben sein. Der Standort des Mediums soll vorgeschlagen werden.

FHB = Freihandbestand

LB = Lehrbuchsammlung

AP = Arbeitsplatzbibliothek

Bei Bestellungen für eine Arbeitsplatzbibliothek ist auch der jeweilige Arbeitsplatzinhaber anzugeben.

5. Der Bestellschluß orientiert sich in der Regel am Kassenschluß der Haushaltsstelle und wird der Bibliothek frühzeitig mitgeteilt. Für die Abgabe von Bestellungen in ausreichender Zahl und somit die Ausschöpfung der Mittel sind die Fachbereiche verantwortlich.

6. Sämtliche Medienbeschaffungen, auch Ansichtsbestellungen, müssen über die Bibliothek erfolgen. Nach Eingang der Medien erfolgt die Inventarisierung. Die Rechnungen werden mit Inventarnummern und dem Vermerk „sachlich und rechnerisch richtig" versehen und an die Haushaltsstelle weitergeleitet. Kopien der Bestellzettel und der Rechnungen werden an die Fachbereiche gegeben, von denen die Rechnungsbeträge in die Haushaltsüberwachungsliste eingetragen werden.