
§18 Revision
Zu Revisionszwecken kann der gesamte ausgeliehene Bestand, mit Ausnahme der Arbeitsplatzbibliotheksbestände, zurückgefordert werden.

Zu Revisionszwecken kann der gesamte ausgeliehene Bestand, mit Ausnahme der Arbeitsplatzbibliotheksbestände, zurückgefordert werden.