
§17 Vormerkungen
Verliehene Medien können zur Entleihung vorgemerkt werden. Kommen die Medien zurück, wird der/die Vormerkende portopflichtig benachrichtigt. Die Medien werden 5 Werktage für ihn/sie zurückgelegt. Bis zu 3 Vormerkungen pro Buch sind möglich.
