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Abschnittsbild

§16 Verlängerungen

Sofern keine Vormerkung vorliegt, kann die Ausleihfrist für ein Medium bis zu zweimal verlängert werden. Verlängerungen können nur persönlich unter Angabe der Leseausweisnummer oder am Selbstbedienungsterminal und in begründeten Ausnahmefällen schriftlich erfolgen.