
§14 Haftung
Für Schäden und Verlust an Medien, die während der Benutzung entstanden sind, haftet der/die Entleiher/in. Er/sie hat in der von der Bibliothek festgelegten Frist die entsprechenden Medien wiederzubeschaffen bzw. im Falle von nicht mehr beschaffbaren Medien den von der Bibliothek festgelegten Ersatz zu leisten.
