
§10 Verhalten in den Bibliotheksräumen
1. In allen der Benutzung dienenden Räumen der Bibliothek, insbesondere in den Leseräumen ist Ruhe zu bewahren.
2. Rauchen, Essen und Trinken ist in den dem Publikum zugänglichen Räumen nicht gestattet.
3. Garderobe, Schirme, Taschen und ähnliche größere Gegenstände sind an den dafür vorgesehenen Stellen abzulegen bzw. einzuschließen. Die Schlüssel für die Schließfächer sind per Leseausweis auszuleihen. Schließfächer sind nach Verlassen der Bibliothek zu räumen und die Schlüssel abzugeben. Wird der Schlüssel nicht abgegeben, erlischt das Leihrecht. Abhanden gekommene Schlüssel bzw. beschädigte Schlösser sind zu ersetzen. Nicht geleerte Fächer werden von der Bibliothek geöffnet. Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für die Garderobe oder den Inhalt der Fächer. Beim Verlassen der Bibliothek sind alle von den Benutzern/innen mitgeführten Bücher, Aktenordner, Handtaschen etc. an der Ausleihe unaufgefordert vorzuzeigen. Das Bibliothekspersonal ist zur Einsichtnahme berechtigt.
