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§1 Aufgaben und Gliederung

 1. Die Bibliothek hat die Aufgaben

    a. Medien zu erwerben, zu inventarisieren, zu katalogisieren sowie

    b. die Benutzer zu informieren und Medien zu verleihen.

2. Die Bibliothek umfaßt

    a. die nach Fachgebieten gegliederten Freihandbestände

    b. die Lehrbuchsammlung, in der alle Werke geführt werden, die in mehr als 3 Exemplaren vorhanden sind und

    c. die Arbeitsplatzbibliotheken der Professoren und Mitarbeiter. (näheres regelt §5).